Mitgliedschaft

Mitglied des VDF kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, die den Zweck und die Aufgaben des VDF gemäß § 2 anerkennt und unterstützt sowie sich dazu den Regelungen dieser Satzung unterwirft. Ein Aufnahmeantrag vom 16. – 18. Lebensjahr kann nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Weiterhin besteht bei uns auch die Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft.

Juristische Personen, die mit dem VDF gemäß § 2 Abs. 2 l) kooperieren, können als kooperative Mitglieder aufgenommen werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 70,- € pro Jahr. Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Im Mitgliedsbeitrag ist der kostenfreie Bezug des jährlich erscheinenden Heftes „Falknersheil“ bereits enthalten.  

Wenn Sie in NRW ansässig sind, richten Sie bitte Ihren Aufnahmeantrag an unseren Vorsitzenden des Landesverbandes NRW. Die Mitgliedsanträge finden Sie hier. Der Aufnahmeantrag steht sowohl digital mit der Möglichkeit zur digitalen Unterschrift (Sie benötigen das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader hierfür) als auch zum ausdrucken zur Verfügung. 

https://verband-deutscher-falkner.de/mitgliedschaft/